Übersetzungen

Als beim Landgericht München I öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin übersetze und beglaubige ich jede Art von Dokumenten und Urkunden in und aus der englischen Sprache. So, wie Sie es von professionellen, staatlich geprüften Übersetzern erwarten können.

Fachübersetzungen

Aufgrund meiner langjährigen Übersetzungserfahrung in mehreren Wirtschaftsprüfungs-, Rechtsanwalts- und Steuerberatungs-Kanzleien biete ich Übersetzungen im Bereich Recht, Steuern und Wirtschaft an.

  • Verträge (insbesondere Gesellschafts- und Medienverträge)
  • Übernahmeangebote
  • Lizenzverträge
  • Jahresabschlüsse
  • Jahresberichte
  • Prüfungsberichte

Urkundenübersetzungen

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Adoptionsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Namensänderungsurkunden
  • Versicherungsnachweise
  • Ärztliche Atteste
  • Führerscheine
  • Zeugnisse
  • Zertifikate

 

Wie läuft eine Urkundenübersetzung und ihre Beglaubigung ab?

Sie senden die Urkunde zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post oder überreichen diese persönlich (z.B. sind wichtige Prägesiegel beim Kopieren oder Scannen nicht erkennbar). Dazu ist kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch mich als beeidigte Übersetzerin, indem ich die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsstempel und Unterschrift versehe.

Danach wird die beglaubigte Urkunde an Sie versandt. Natürlich können Sie vorab eine Kopie per Fax, eMail oder als Scan erhalten, bei den Behörden muss jedoch das Original vorgelegt werden. Bei einem Eilauftrag können Sie das Dokument vorab per Fax oder gescannt schicken, ich benötige aber vor Aushändigung der beglaubigten Übersetzung die Vorlage des Originals oder der beglaubigten Kopie. Nur dann kann die Urkundenübersetzung ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden.

Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich behandele alle Informationen und Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse meiner Auftraggeber vertraulich auch über das Vertragsende hinaus und auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.