1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten
für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber,
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder
gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für
den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich
anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält
die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des
Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über
gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck,
Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die
Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber
dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug,
sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen
und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der
Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem
Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder
verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen
ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an
einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt
werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den
Übersetzer frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor.
Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der
in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die
Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung
des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen
anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die
Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn
auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung
weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die
durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung
oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft
durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der
Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf
Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird
auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5
(1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen
Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht
Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB
auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt
§ 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle
Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer
dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit
entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne
Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem
Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die
Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit
dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die
Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein
Nutzungsrecht.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes
Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht,
dass der Übersetzer die Anfertigung von Übersetzungen im
Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein
möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der
Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den
Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche
gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser
Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt.
13. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB
sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses
selbst.