Wie läuft eine Urkundenübersetzung und ihre Beglaubigung ab?
Sie senden die Urkunde
zur Übersetzung im Original oder in beglaubigter Kopie per Post oder
überreichen diese persönlich (z.B. sind wichtige Prägesiegel beim
Kopieren oder Scannen nicht erkennbar). Dazu ist kein Notar oder
Rechtsanwalt erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch mich als
beeidigte Übersetzerin, indem ich die übersetzte Urkunde am Ende mit
einem Beglaubigungsstempel und Unterschrift versehe.
Danach wird die beglaubigte Urkunde an Sie versandt. Natürlich
können Sie vorab eine Kopie per Fax, eMail oder als Scan
erhalten, bei den Behörden muss jedoch das Original vorgelegt
werden. Bei einem Eilauftrag können Sie das Dokument vorab per
Fax oder gescannt schicken, ich benötige aber vor Aushändigung
der beglaubigten Übersetzung die Vorlage des Originals oder der
beglaubigten Kopie. Nur dann kann die Urkundenübersetzung
ordnungsgemäß durchgeführt und beglaubigt werden.
Als
öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bin ich zur
Verschwiegenheit verpflichtet. Ich behandele alle Informationen und
Unterlagen und Geschäftsgeheimnisse meiner Auftraggeber vertraulich auch
über das Vertragsende hinaus und auch dann, wenn eine Zusammenarbeit
nicht zu Stande kommt.